Auskunftsrecht
PatientInnen haben ein Recht auf Informationen über ihren Gesundheitszustand und über die vorgesehene Behandlung. Sie können selbstverständlich Auskunft verlangen und sollten nicht zögern, über ihre Fragen, Unklarheiten oder Ängste mit dem behandelnden Arzt/der behandelnden Ärztin zu sprechen.
Als PatientIn können Sie Ihr Recht auf Untersagung der Auskunftspflicht ausüben. Damit wird niemandem darüber Auskunft erteilt, ob Sie sich im Klinikum aufhalten. Diese Festlegung müssen Sie im Rahmen der administrativen Aufnahmeformalitäten den MitarbeiterInnen des Klinikums mitteilen.
Rechte und Pflichte der PatientInnen
PatientenInnenrechte
Eine gute Vertrauensbasis zwischen PatientIn und Ärztin/Arzt ist eine wesentliche Voraussetzung für den Behandlungserfolg. Die gesetzliche Rückendeckung bekommen die PatientInnen durch die PatientInnenrechte. Sie schützen und unterstützen die Betroffenen im Verlauf einer Behandlung in einer Krankenanstalt, bei einer niedergelassenen Ärztin/ einem niedergelassenen Arzt oder einer sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens. Die PatientInnenrechte sind in verschiedenen Gesetzen verankert und stellen sicher, dass PatientInnen ihre Ansprüche auch durchsetzen können. Grundlegende PatientInnenrechte sind in der PatientInnencharta ausführlich beschrieben. PatientInnen haben gemäß Datenschutzgrundverordnung das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten. Mehr dazu finden Sie auf unserer Webseite.
PatientInnenpflichten
Um einen optimalen Gesundungsprozess zu gewährleisten, sind PatientInnen angehalten, einige Verpflichtungen einzuhalten. Dazu gehören insbesondere:
- Das Einhalten von Therapierichtlinien
- Die Kooperation mit den ÄrztInnen und dem Pflegepersonal während des Heilungsprozesses
- Die grundsätzliche Alkohol- und Drogenabstinenz. Auch das Vermeiden von Nikotin ist angeraten.
- Das Anpassen an notwendige organisatorische Erfordernisse, die sich durch den Krankenhausbetrieb ergeben.
- Die Pflicht, sich gegenüber MitpatientInnen und KlinikmitarbeiterInnen angemessen zu verhalten und auf deren Rechte Rücksicht zu nehmen.
Bitte beherzigen Sie diese Pflichten zum Wohle Ihrer Gesundung und jener Ihrer MitpatientInnen.
Verschwiegenheitspflicht
Das Spitalspersonal darf ohne Ihre Einwilligung dritten Personen keine Auskunft über Ihren Zustand geben. Dies gilt sowohl für die Dauer Ihres Aufenthaltes als auch für die Zeit danach. Ihre nächsten Angehörigen werden gerne nach Ihrer Einwilligung von den behandelnden ÄrztInnen in einem persönlichen Gespräch informiert. Wenn Sie wünschen, dass über Ihre Anwesenheit im Krankenhaus bei der Rezeption keine Auskunft erteilt werden soll, dann geben Sie dies bei der An- und Abmeldung bekannt. Wenn Angehörige ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt wünschen, dann ist dies nur mit Ihrem Einverständnis möglich. Sie bekommen in der An- und Abmeldung ein Code- Wort ausgehändigt, mit dem Ihr Angehöriger nach Nennung dessen Auskunft über Ihren gesundheitlichen Zustand erhält. Wenn eine Auskunft aus Zeitgründen nicht möglich ist, werden Sie in Ausnahmefällen durch die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt zurückgerufen. Bitte wenden Sie sich zur Terminvereinbarung an die Stationssekretärin oder an das Pflegepersonal. Telefonische Auskunft wird nur bei Nennung dieses Code-Wortes erteilt.
Rechte gemäß DSGVO
PatientInnen haben gemäß § 15 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) das Recht auf Auskunft über verarbeitete personenbezogene Daten.
Wir stellen dazu ein Begehrensformular zur Verfügung.
Anstaltsordnung
Die Anstaltsordnung liegt beim Portier auf.