Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient!
Seit Dezember 2016 erfolgt die schrittweise Anbindung der Landes-Krankenhäuser an die elektronische Gesundheitsakte (ELGA). Ab dem Zeitpunkt der ELGA-Anbindung werden Ihre ärztlichen und pflegerischen Entlassungsbriefe, ambulanten Labor- und Radiologiebefunde sowie zukünftig Medikationsdaten in ELGA gespeichert.
Entlassungsbriefe und Befunde von Patientinnen und Patienten, die vor der ELGA-Anbindung des jeweiligen Spitals aufgenommen wurden, werden nicht an ELGA übermittelt.
Was ist Elga?
Die elektronische Gesundheitsakte ELGA ist ein Informationssystem, das eine bessere Vernetzung der Gesundheitseinrichtungen ermöglicht, um Sie bestmöglich zu behandeln. Als ELGA-Teilnehmerin bzw. ELGA-Teilnehmer haben Sie, und im Behandlungsfall Ihre an ELGA teilnehmenden Gesundheitsdiensteanbieter (ELGA-GDA) Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten. Die Zugriffsmöglichkeit Ihres behandelnden Gesundheitsdiensteanbieters ist auf 90 Tagen ab Beginn des Behandlungsverhältnisses beschränkt. Jede Bürgerin bzw. jeder Bürger mit einem österreichischen Sozialversicherungsverhältnis ist automatisch ELGA-Teilnehmerin bzw. ELGA-Teilnehmer.
Wie bekommen Sie Zugang zu Ihren ELGA-Gesundheitsdaten?
Sie persönlich haben Zugang zu Ihren Gesundheitsdaten über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at.
Für den Einstieg benötigen Sie eine Handysignatur bzw. Bürgerkarte. Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer auf Ihre Daten zugegriffen hat. Jede Verwendung von ELGA-Gesundheitsdaten wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Die Protokollierung erfolgt immer! Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Nähere Informationen auf www.elga.gv.at
Welche Rechte haben Sie als ELGA-Teilnehmerin/ELGA-Teilnehmer?
Sie haben das Recht, jederzeit Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zu verwenden, auszublenden, zu sperren, zu entsperren, zu löschen oder die Zugriffszeit von 28 Tagen zu verkürzen oder für bestimmte ELGA-GDA des besonderen Vertrauens bis zu einem Jahr zu verlängern.
Sie haben auch das Recht, der Teilnahme an ELGA zu widersprechen:
- Genereller Widerspruch (generelles Opt-out): Keine Teilnahme an ELGA
- Teilweiser Widerspruch (partielles Opt-out): Eingeschränkte Teilnahme an ELGA (Dokumente oder Medikationsdaten)
Diese Rechte können Sie über Ihr ELGA-Portal oder über die ELGA-Widerspruchsstelle ausüben.
- Widerspruch im Anlassfall (situatives Opt-out): Bei einem ambulanten und stationären Aufenthalt haben Sie das Recht, der Übermittlung Ihrer Daten an ELGA zu widersprechen. Bei einem situativen Opt-out werden für die aktuelle Behandlung keine Daten in ELGA gespeichert. Ein nachträgliches Speichern der Daten ist nicht möglich. Falls Sie ein situatives Opt-out wünschen, informieren Sie bitte eine Krankenhausmitarbeiterin oder einen Krankenhausmitarbeiter am Aufnahmeschalter, in der Ambulanz oder auf der Station. Bei einem stationären Aufenthalt gilt das situative Opt-out vom Zeitpunkt des Widerspruchs bis zur Entlassung, bei ambulanten Aufenthalten können Sie eine Gültigkeitsdauer von 1 Tag, 90 Tagen, 365 Tagen festlegen.
Ansprechpartner/-innen für Information und Widerspruch
ELGA-Ombudsstelle Standort Oberösterreich
(bei PatientInnen- und Pflegeombudsschaft)
Bahnhofplatz 1, 4021 Linz
Tel.: +43 732 7720-16550
Mo–Fr 08:00–12:00 Uhr (nur werktags)
E-Mail: elga-ombudsstelle@ooe.gv.at
Um Terminvereinbarung wird gebeten.
ELGA-Widerspruchstelle
(bei generellem oder partiellem Opt-out)
Postfach 180, 1021 Wien
E-Mail: post@elga-widerspruchstelle.at
ELGA-Serviceline
Mo–Fr 07:00–19:00 Uhr
Tel.: 050 124 4411
Homepage: www.gesundheit.gv.at oder www.elga.gv.at
Info & Formulare
- ELGA Informationsblatt
- ELGA Patientenfolder
- ELGA - Formular Patientenerklärung Situatives Opt-out (ELGA-Widerspruch im Anlassfall)
Siehe dazu auch
- ELGA: Häufig gestellte Fragen
- ELGA: Aktueller ELGA-Zeitplan
- ELGA: Datenschutz und Patientenrechte
- Öffentliches Gesundheitsportal Österreichs
- ELGA Info-Homepage
- ELGA-Portal