
ELGA Information
Information für Patientinnen und Patienten
Welche Gesundheitsdaten werden in ELGA verfügbar gemacht?
Derzeit sind die Kliniken der OÖ Gesundheitsholding GmbH verpflichtet, folgende ELGA-Gesundheitsdaten zu speichern: Medikationsdaten sowie Entlassungsbriefe, Laborbefunde (ambulant; ab 01.01.2026 auch stationär und telemedizinisch), Befunde bildgebender Diagnostik (ambulant; ab 01.01.2026 auch stationär und telemedizinisch), Pathologiebefunde (ab 01.01.2028) und sonstige fachärztliche Befunde im Rahmen ambulanter Behandlungen (ab 01.01.2030) gem. § 3 ELGA-VO 2015 idgF. Es besteht zudem eine Zugriffsmöglichkeit auf alle ELGA-Gesundheitsdaten, die von anderen ELGA-Gesundheitsdiensteanbietern gespeichert wurden.
Wie bekomme ich Zugang zu meinen ELGA-Gesundheitsdaten?
Über das ELGA-Portal auf www.gesundheit.gv.at können Sie auf Ihre in ELGA gespeicherten Gesundheitsdaten zugreifen. Für den Einstieg benötigen Sie ID Austria oder EU-Login. Sie können auch über die ELGA-Ombudsstelle, die Standorte in jedem Bundesland errichtet hat, erfahren, welche Gesundheitsdaten von Ihnen in ELGA verfügbar sind und wer wann auf diese zugegriffen hat. Zudem steht Ihnen die eHealth-Servicestelle als Auskunftsstelle gem. Art. 15 DSGVO zur Verfügung – dort erhalten Sie Informationen über in Ihrer ELGA gespeicherte personenbezogene Daten. Jede Verwendung von ELGA – egal von welcher Person oder Einrichtung – wird von einem Protokollierungssystem aufgezeichnet. Sie können somit jederzeit alle Zugriffe lückenlos nachvollziehen.
Wer hat Zugang zu meinen ELGA-Gesundheitsdaten?
Sie selbst und das in Ihre Behandlung involvierte Team der Krankenanstalt (und generell Gesundheitsdiensteanbieter, die per Gesetz definiert sind: z.B. Zahnärzte, Ärzte) können Ihre ELGA verwenden. Jeder Zugriff wird protokolliert. Sofern Sie der Teilnahme an ELGA widersprochen haben, werden von Ihnen keine Gesundheitsdaten in ELGA gespeichert.
Ersetzt ELGA das Gespräch zwischen Ärztin / Arzt und Patientin / Patient?
Nein! Das persönliche Gespräch ist nicht ersetzbar; während des Gesprächs kann Ihre Ärztin oder Ihr Arzt jedoch bereits Ihre in ELGA gespeicherten Gesundheitsdaten einsehen. So kann ein gesamtheitlicher Überblick über Ihre Gesundheitsdaten ermöglicht werden.
Welchen Nutzen haben Sie von ELGA in Ihrer Krankenanstalt?
Durch ELGA werden eBefunde und Medikationsdaten für Sie und Ihr Behandlungsteam in der Krankenanstalt einseh- und verfügbar. Sie müssen daher die in ELGA verfügbar gemachten eBefunde nicht mehr in Papierform bei sich aufbewahren und mitbringen. ELGA stellt Ihnen außerdem eine Liste aller Medikamente, die Ihnen verschrieben bzw. an Sie abgegeben worden sind, zur Verfügung („eMedikationsliste“). Damit wird das Risiko gesenkt, dass Ihnen zukünftig ein falsches Medikament verschrieben wird.
Welche Rechte habe ich als ELGA-Teilnehmerin / ELGA-Teilnehmer?
Sie haben das Recht, Ihre ELGA-Gesundheitsdaten zu sperren, zu entsperren, zu löschen bzw. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter für die Einsicht in Ihre ELGA zu sperren, zu entsperren oder einfach nur die Zugriffsdauer zu verkürzen. Für bestimmte ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter des besonderen Vertrauens kann die Zugriffsdauer auf bis zu ein Jahr verlängert werden. All diese Einstellungen können Sie selbst vornehmen oder sich dabei durch die ELGA-Ombudsstelle unterstützen lassen.
Sie haben auch das Recht, der Verwendung von ELGA zu widersprechen, also sich ganz von ELGA oder einzelnen Arten von ELGA-Gesundheitsdaten (eBefund oder eMedikation) abzumelden. In diesem Fall werden alle davon betroffenen Daten unwiderruflich gelöscht. In dieser Zeit werden auch keine neuen ELGA-Gesundheitsdaten aufgenommen. Sie können sich jederzeit wieder anmelden. Alle diese Vorgänge sind im Protokollierungssystem vermerkt. Sie selbst können keine eBefunde oder Medikationsdaten in ELGA speichern.
Entstehen mir Nachteile, wenn ich die Aufnahme von ELGA-Gesundheitsdaten ablehne?
Nein, weil Sie vom Gesetz vor Benachteiligung geschützt sind. Sie dürfen weder beim Zugang zur medizinischen Versorgung noch hinsichtlich der Kostentragung benachteiligt werden. Allerdings liegt es in Ihrer Verantwortung, falls wegen des Fehlens dieser Daten eine (zukünftige) Behandlung gar nicht oder nicht ausreichend erbracht werden kann. Die ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind nicht verpflichtet, Sie zu fragen, ob Sie ELGA-Gesundheitsdaten ausgeblendet bzw. gesperrt oder gelöscht haben.
Wie kann ich für einen einzelnen Behandlungs- oder Betreuungsfall die Aufnahme meiner Gesundheitsdaten in ELGA (situatives Opt-out) verhindern?
Falls Sie für einen einzelnen Behandlungs- oder Betreuungsfall der Teilnahme an ELGA widersprechen wollen (situatives Opt-out gemäß § 16 Abs 2 Z 2 GTelG 2012), geben Sie dies im Zuge Ihrer Aufnahme am Aufnahmeschalter bekannt. Für die Ablehnung der Aufnahme von ELGA-Gesundheitsdaten während einer ambulanten Behandlung oder eines stationären Aufenthalts wenden Sie sich bitte an eine Krankenhausmitarbeiterin/einen Krankenhausmitarbeiter. Wird der Teilnahme an ELGA situativ widersprochen („situatives Opt-out“) beachten Sie bitte die daraus resultierenden Folgen: Sie tragen die Verantwortung, wenn aus diesem Grund ein ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter trotz Einhaltung seiner Sorgfaltspflichten von einem für die Behandlung oder Betreuung wesentlichen Umstand nicht Kenntnis erlangen kann. ELGA-Gesundheitsdiensteanbieter sind gegenüber ELGA-Teilnehmer/innen nicht zur Nachfrage über die Ausübung von ELGA Teilnehmer/innenrechten verpflichtet.
ELGA-Serviceline
Werktags Mo bis Fr von 7 bis 17 Uhr
Tel.: 050 124 44 11
E-Mail: info@elga-serviceline.at
Webseite: www.elga.gv.at