FAQ
Liegt eine unauffällige Schwangerschaft vor, reicht eine Vorstellung im Krankenhaus nach der letzten Mutter-Kind-Pass Untersuchung (Link zu CTG Ambulanz und Erstkontakt).
Ja, eine Geburtsanmeldung ist bei uns in unsrem Klinikum nicht notwendig.
Das einzig wirklich wichtige ist der Mutter-Kind-Pass! Sie sollten dieses wichtige Dokument in der Schwangerschaft und besonders in den letzten Wochen vor der Geburt immer mit dabeihaben.
Wir haben eine kleine Checkliste für Sie zusammengestellt, die Ihnen das Packen erleichtern soll:
- Mutter-Kind-Pass
- evtl. CTG-Strumpf (wenn sie bereits einen von uns in der Ambulanz bekommen haben)
- e-Card
- Handy (für Fotos und Telefonate) mit Ladekabel
- bequeme Kleidung oder Pyjama zur Geburt und für das Wochenbett – Nachthemden, Netzhose und Vorlagen erhalten sie auch im Krankenhaus
- warme Socken
- Hausschuhe
- Still-BH fürs Wochenbett
- Bademantel oder warme Weste
- Toilette-Tasche (inkl. Haargummi und Lippenpflegestift)
- kleine Jause und Snacks wie Müsliriegel, Trinkflasche, etc. für die Mütter und Väter während der Geburt
- falls vorhanden: Kolostrum (Kühlkette beachten)
- evtl. Entspannungsmusik fürs KRZ
- Dokumente für die Geburtsanzeige
- Für die Heimfahrt: Kleidung für das Baby (für die Heimfahrt): Body, Strampelhose, Jäckchen, Mütze, Stoffwindel, Socken….der Jahreszeit entsprechend!
Babyschale - ist Pflicht für die Autofahrt!
- Beim ehelichen Kind:
Vornamensbestimmung (bekommen Sie im KH), Heiratsurkunde, Geburtsurkunde der Eltern, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. Nachweis über akademische Grade der Eltern. - Beim unehelichen Kind:
Vornamensbestimmung (bekommen Sie im KH) mit Vermerk, ob der Vater zur Anerkennung zum Standesamt kommt, Geburtsurkunde der Eltern, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, ggf. Nachweis über akademischen Grad der Mutter, ggf. Heiratsurkunde der vorherigen Ehe und Nachweis über deren Auflösung: Scheidungsbeschluss bzw. –urteil mit Rechtskraft oder Sterbeurkunde des Ehemannes)
- Benötigte Dokumente für die Vaterschaftsanerkennung:
Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis, ggf. der Nachweis über einen akademischen Grad, Lichtbildausweis.
- Haben die Eltern eine ausländische Staatsangehörigkeit, so sind zusätzlich die Reisepässe vorzulegen.
Eine Änderung ist nach Beurkundung im Geburtenbuch nicht mehr möglich.
Nein. Sie können sich unter der Geburt bewegen. Unsere verstellbaren Betten, Turnmatten, Seile und Hocker ermöglichen eine Vielfalt an Geburtspositionen. Wir bieten auch Wassergeburten, unter Einhaltung der geburtshilflichen Standards, an. Hierfür stehen uns 2 Badewannen zur Verfügung.
Eine Ihnen vertraute Person, darf Sie zur Geburt begleiten. Ob dies Ihr Partner, ihre Partnerin, eine andere vertraute Person oder eine Doula ist, bleibt Ihnen überlassen.
Ab dem Zeitpunkt wo Sie durchgehend im Kreißzimmer betreut werden, darf Ihre Begleitperson dabei sein.
Steht die Geburt an, so kommen Sie über das Haus 1 durch die Schleuse und die Portieranmeldung weiter ins Kreißzimmer ins Haus 4b.
Bei Notfällen kommen Sie bitte direkt zum Haus 4b zur Gegensprechanlage.
Nein, die Mitnahme einer Hebamme von außen ist im Klinikum Steyr nicht möglich.
Im Kreißzimmer bieten wir neben alternativen Therapiemöglichkeiten wie Badewanne, Homöopathie, ätherische Öle, Akupunktur und Wärme auch medikamentöse Schmerzmittel bis hin zum Kreuzstich (=PDA) an. Individuell wird eine passende Methode gewählt.
Ja, in den meisten Phasen der Geburt ist Essen in Ordnung, bitte besprechen Sie dies in der Situation mit der betreuenden Hebamme. Das Wassertrinken ist zu jedem Zeitpunkt erlaubt.
Im Klinikum Steyr betreuen wir Geburten ab der SSW 32+0, bei Zwillingen ab der SSW 34+0.
Ja, im Haus 3 befindet sich die Neugeborenen-Intensivstation mit unseren KinderärztInnen, die rund um die Uhr vor Ort sind.
Nach der Geburt Ihres Kindes bleiben Sie zur Überwachung in etwa 3 Stunden im Kreißzimmer, bevor Sie auf die Wochenbett-Station verlegt werden.
Ja, Ihr Kind bleibt bei Unauffälligkeit nach der Geburt durchgehend bei Ihnen.
Durchschnittlich bleiben Sie nach einer vaginalen Geburt in etwa 3 Tage, bei einem Kaiserschnitt 5 Tage. Voraussetzung für die Entlassung ist das Sie und Ihr Kind Wohl auf sind.