Übersicht

Information über zu leistende Gebühren auf der Allgemeinen Gebührenklasse
- Kostenbeitrag von täglich € 15,08 (Höchstdauer 25 Tage im Kalenderjahr)
- 10%-Mitversicherten-Anteil von täglich € 30,30 (Höchstdauer 28 Tage im Kalenderjahr)
Alle mitversicherten Personen der Gebietskrankenkassen und alle mit- und selbstversicherten Personen der SVA der Bauern.
sonstige Gebühren
- Begleitpersonengebühr von täglich € 5,10
- Gebühr für weitere Begleitperson (zweite Begleitperson) von täglich € 59,00
- Gebühr für weitere Begleitperson Kind von täglich € 6,50
- Familienzimmer für Vater von täglich € 74,00
- Selbstzahlergebühr von täglich € 1038,20 (Bei SelbstzahlerInnen ist eine angemessene Vorauszahlung (abhängig von der Aufenthaltsdauer) erforderlich.
Chefarztpflichtige Leistungen
Für bestimmte Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist eine Bewilligung des Medizinischen Dienstes notwendig. Manche Bewilligungen wurden vorübergehend ausgesetzt.
Für Bewilligungen gibt es mehrere rechtliche Grundlagen, darunter die Krankenordnung der ÖGK, die Heilmittel-Bewilligungs- und Kontrollverordnung oder Gesamtverträge. Die Bewilligungspflicht kann zeitlich befristet bzw. regional ausgesetzt sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern unter www.gesundheitskasse.at