Verrechnung für stationäre Patientinnen und Patienten
PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse (PatientInnen mit gültiger Pflichtversicherung)
Abrechnung erfolgt nach LKF (Sonderregelung für Kassen außerhalb des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger)
Zusätzliche Selbstbehalte:
- bei Selbstversicherung: Kostenbeitrag dzt. EUR 15,08
- bei Mitversicherung: Selbstbehalt dzt. EUR 30,30
SelbstzahlerInnen (PatientInnen ohne gültige Pflichtversicherung)
Tarif: pro Tag dzt. EUR 1.038,20
Bei SelbstzahlerInnen ist eine angemessene Vorauszahlung (abhängig von der Aufenthaltsdauer) erforderlich.
Begleitpersonengebühr
- Erste Begleitperson pro Tag EUR 5,10
- Zweite Begleitperson pro Tag EUR 59,00
- Familienzimmer (geburtshilfl. Abteilung) für Vater pro Tag EUR 74,00
- weitere Begleitperson Kind pro Tag EUR 6,50
Chefarztpflichtige Leistungen
Für bestimmte Leistungen der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) ist eine Bewilligung des Medizinischen Dienstes notwendig. Manche Bewilligungen wurden vorübergehend ausgesetzt.
Für Bewilligungen gibt es mehrere rechtliche Grundlagen, darunter die Krankenordnung der ÖGK, die Heilmittel-Bewilligungs- und Kontrollverordnung oder Gesamtverträge. Die Bewilligungspflicht kann zeitlich befristet bzw. regional ausgesetzt sein. Bitte erkundigen Sie sich bei Bedarf bei Ihren regionalen ÖGK-Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern unter www.gesundheitskasse.at