Entlassung/Abmeldung
Stationäre Entlassung
Die medizinischen und pflegerischen Entlassungsformalitäten werden direkt auf der Station durchgeführt. Die administrative Abmeldung erfolgt bei der An- und Abmeldung im EG. Bitte unterstützen Sie uns und reduzieren Sie den Verwaltungsaufwand, indem Sie bei der Entlassung Ihre offenen Rechnungen (Telefon, Selbstbehalt, Kostenbeitrag und Begleitgebühr) bezahlen. Dies können Sie bar, mit Bankomat- oder Kreditkarte am Kassenschalter der An- und Abmeldung erledigen.
Entlassungstag
Um den organisatorischen Ablauf zu unterstützen, werden Sie ersucht, Bett und Kleiderschrank bis 10:00 Uhr für bereits wartende PatientInnen oder Akutfälle frei zu machen. Selbstverständlich können Sie Ihr Mittagessen noch im Zimmer oder im Aufenthaltsraum einnehmen und die Betreuung wie bisher in Anspruch nehmen. Entsprechend Ihrem Gesundheitszustand beurteilt Ihre behandelnde Ärztin/Ihr behandelnder Arzt, ob Sie einen Heimtransport mit Rettung oder Taxi benötigen. In diesem Fall erhalten Sie die Bestätigung für den Heimtransport.
Kostenbeiträge
Sozialversicherte PatientInnen der allgemeinen Gebührenklasse müssen pro Pflegetag dafür einen Kostenbeitrag leisten. Die Höhe ist pro Bundesland gesetzlich einheitlich festgelegt. Dieser Betrag ist unabhängig von der jeweiligen Sozialversicherung und am Tag der Entlassung direkt im Spital zu bezahlen. Gesetzlich geregelt ist, dass der Kostenbeitrag in einem Kalenderjahr für maximal 28 Tage eingehoben wird. Ab dem 29. Tag trägt die Sozialversicherung die Kosten zur Gänze. Es besteht auch die Möglichkeit, als Begleitperson im Krankenhaus aufgenommen zu werden. Hierfür werden pro Tag von den Krankenhäusern festgelegte Tarife in Rechnung gestellt. Auch eventuell konsumiertes Essen ist für Begleitpersonen kostenpflichtig. Bei Entbindungen wird kein Kostenbeitrag verrechnet. Bitte erkundigen Sie sich im Spital nach den aktuellen Tarifen.
Aufenthaltsbestätigung
Diese erhalten Sie an den Aufnahmeschaltern der PatientInnenadministration (EG).
Arztbrief
Sie erhalten bei der Entlassung einen Arztbrief, den Sie bitte im Bedarfsfall an Ihre weiterbehandelnden ÄrztInnen übergeben. Mit Ihrem Einverständnis wird der Arztbrief von uns direkt an die von Ihnen angegebenen ÄrztInnen weitergeleitet.
Keine Befundabholung
PatientInnen können ihre Befunde nicht persönlich abholen.
Bitte schreiben Sie ein E-Mail an die Fachabteilung oder rufen Sie dort an, wenn Sie einen Befund dringend benötigen.
Wir werden Ihnen den Befund daraufhin per Post zusenden.
PatientInnen-Checkliste
Diese Checkliste vom Nahtstellen Management in OÖ (Land OÖ, OÖ GKK, Hauptverband der Sozialversicherungsträger) kann Ihnen helfen, sich gut auf die Zeit nach dem Krankenhausaufenthalt vorzubereiten.