Geburtshilfe
Frauenheilkunde & Geburtshilfe
Übersicht
Aufenthaltsdauer und Entlassung
- Regulärer Aufenthalt:
Nach einer Spontangeburt dauert der stationäre Aufenthalt drei Tage, nach einer Kaiserschnittgeburt vier bis fünf Tage.
- Ambulante Geburt:
Die Entlassung erfolgt innerhalb von 24 Stunden nach der Entbindung. Dabei ist eine Nachbetreuung durch eine frei praktizierende Hebamme erforderlich.
- Vorzeitige Entlassung:
Ist nach Absprache mit dem diensthabenden Arzt/der diensthabenden Ärztin möglich. Auch in diesem Fall ist eine Nachbetreuung durch eine frei praktizierende Hebamme notwendig.
Bei der Bewältigung der Formalitäten stehen wir Ihnen gemeinsam mit unseren MitarbeiterInnen aus dem Verwaltungsbereich zur Verfügung.
- Kinderärztliche Betreuung:
- 24-Stunden-Betreuung durch den KinderärztInnen
- Untersuchung des Kindes nach der Geburt, vor der Entlassung und bei Bedarf
- Hüftultraschall zum Ausschluss der Unreife des Hüftgelenks, Zusammenarbeit mit der Orthopädie des Klinikum Gmunden bei angeborenen Hüftfehlstellungen etc.
- Ultraschall der Nieren zum Ausschluss von angeborenen Fehlbildungen
- Herzultraschall und Ultraschall des Gehirns bei Bedarf
- physiotherapeutische Betreuung bei angeborener Kopfseithaltung, Schiefhals etc.
- Interdisziplinäre Zusammenarbeit mit allen Fachbereichen des Hauses sowie mit allen niedergelassenen Haus- und FachärztInnen
Es besteht bei Bedarf die Möglichkeit, Frühgeborene oder kranke Neugeborene auf der Neonatologie zu betreuen.