Medizinstudienplätze im öffentlichen Interesse
mit anschließender Anstellung als Ärztin/Arzt im öffentlichen Gesundheitswesen
Um die bestehende Gesundheitsversorgung in Oberösterreich zu unterstützen, werden mit speziell gewidmeten Studienplätzen gezielt Medizinerinnen und Mediziner für den öffentlichen Gesundheitsdienst ausgebildet (§ 71c Universitätsgesetz). Dafür können das Land Oberösterreich und die Oberösterreichische Gesundheitsholding GmbH (OÖG) insgesamt 10 Medizin-Studienplätze an der JKU Linz (sog Sub-Quote) vergeben.
Diese 10 Medizin-Studienplätze sind für Bewerberinnen bzw. Bewerber vorgesehen, die sich dazu verpflichten, nach erfolgter Ausbildung mindestens für 10 Jahre als Amtsärztin bzw. Amtsarzt beim Amt der Oö. Landesregierung /Bezirkshauptmannschaften oder als Ärztin bzw. Arzt in medizinischen Sonderfächern in einer öffentlichen Klinik der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH (OÖG) tätig zu sein. Während des Studiums erhalten Sie dafür eine Ausbildungsvergütung in der Höhe von 1.000 Euro brutto (14 x monatlich).
Die Bewerbung um einen Studienplatz im öffentlichen Interesse ist analog zum MedAT-Aufnahmetest im Frühjahr 2025 wieder möglich!
Im Falle Ihrer (erfolgreichen) Bewerbung, erfolgt noch vor dem MedAT Aufnahmetest 2025 der Abschluss eines Dienstvertrages mit dem Land OÖ oder der OÖG, der unter der Bedingung abgeschlossen wird, dass der Med AT 2025 erfolgreich absolviert wird.
Wir freuen uns über Ihr Interesse und über Ihre Bewerbung!
FAQs
zu Medizinstudienplätzen im öffentlichen Interesse
Ja, weil 5 % der Gesamtstudienplätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst reserviert sind und gerade bei sehr knappen Ergebnissen Ihre Chancen auf erfolgreiche Absolvierung dadurch steigen. Auf den Inhalt des Med-AT und seine Auswertung hat das Land Oö. keinerlei Einfluss.
Nein, der Dienstvertrag gilt immer nur für den aktuellen MedAT und kann nicht ins Folgejahr mitgenommen werden.
Im Dienstvertrag ist ein Toleranzsemester vorgesehen, dh. 1 Semester über der Mindeststudiendauer/“Studienabschnitt“ (Bachelorstudium/Masterstudium) wird akzeptiert, weitergehende Verzögerungen oder die Aufgabe des Studiums führen allerdings zur Vertragsbeendigung und lösen eine Zahlungspflicht bezügl. der Vertragsstrafe (inkl. Ausbildungskostenrückersatz) aus.
Nach derzeitigem Universitätsrecht bleibt zwar der Studienplatz erhalten, allerdings ist auch für diesen Fall eine Vertragsstrafe (inkl. Ausbildungskostenrückersatz) vorgesehen.
Die Höhe der Vertragsstrafe beginnt bei dzt. 51.000 Euro und steigert sich auf 150.000 Euro nach Abschluss des Studiums und sinkt mit jedem Jahr des Dienstes im öffentlichen Gesundheitswesen wieder aliquot ab.
Dann haben Sie die Wahl. Sie können den Vertrag binnen 14 Tagen ab Bekanntgabe des Med AT- Ergebnisses kündigen, und zwar ohne Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe. Sie können dieses Förderungs- und Verpflichtungsmodell aber auch weiterhin für sich nützen.
Sie erhalten während des Studiums ein Gehalt von 1.000 Euro brutto pro Monat (inflationsangepasst). Das sind dzt. 14.000 Euro brutto pro Jahr Gehalt und müssen während der Studienzeit nicht für das Land Oö bzw. die OÖG arbeiten, ausgenommen ein maximal 4-wöchiges Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit pro Jahr. Die Familienbeihilfe bleibt Ihnen bei dieser Einkommenshöhe während dieses Studiums dzt. erhalten; Sie sind von Beginn des Studiums an als Vertragsbediensteter des Landes Oö. bei der Krankenfürsorge für Landesbedienstete (KFL) kranken- und unfallversichert, sind arbeitslosenversichert und pensionsversichert. Sie werden durch einen Mentor des Dienstgebers während Ihrer gesamten Ausbildung betreut.
Die schwer zu besetzenden Sonderfächer sind derzeit Strahlentherapie, Psychiatrie, Kinderpsychiatrie, aber es können Sonderfächer dazukommen; die Entscheidung welches dieser für die Versorgungssicherheit notwendigen Fächer in Frage kommen wird, wird erst nach Abschluss des Studiums vom Dienstgeber festgelegt werden, wobei bei der Wahl dieses Sonderfachs nicht nur auf den Bedarf, sondern auch auf Ihre Interessen und Ihre Eignung gebührend Rücksicht genommen wird.
Sie müssen sich für einen Träger entscheiden, die Listung bei 2 oder mehreren Trägern führt zum Ausschluss für die dem öff. Gesundheitswesen gewidmeten Studienplätze bei der JKU.
Der Dienstvertrag wird unter der Bedingung abgeschlossen, dass der Med AT 2024 erfolgreich absolviert wird, dh der Dienstvertrag tritt nicht in Kraft und ist gegenstandslos.