Pflegefachassistenz
Ausbildung
Als Pflegefachassistentin/Pflegefachassistent kann man nach der zweijährigen Ausbildung Pflegemaßnahmen eigenverantwortlich durchführen. PflegefachassistentInnen können auch von ÄrztInnen übertragene Tätigkeiten im Bereich der Diagnostik und Therapie übernehmen: zum Beispiel die Beobachtung des Gesundheitszustandes, das Handeln in Notfällen, die Durchführung einfacher Wundversorgung bis hin zum Legen einer transnasalen und transoralen Magensonde. Die Ausbildung ist dabei zwischen der Diplompflege (Studium der Gesundheits- und Krankenpflege) und der Pflegeassistenz-Ausbildung angesiedelt.
Wie läuft die Ausbildung zur Pflegefachassistenz ab?
Die Ausbildung zur Pflegefachassistenz beinhaltet Theorie und Praxiselemente.
Ausbildungsfächer sind zum Beispiel:
- Pflegeinterventionen bei Menschen im Krankenhaus, Pflegeheim oder häuslicher Pflege durchführen
- Krankheitsbilder anhand der Symptome erkennen und die Pflegemaßnahmen ableiten können
- Lernbereich Training und Transfer 1 und 2
- zielgruppen- und settingorientierte Pflege einschließlich Pflegtechnik Teil 1 und 2
- zielgruppen- und settingorientierte medizinische Diagnostik und Therapie einschließlich medizinische Pflegetechnik Teil 1 und Teil 2
- Schriftliche Arbeit im Fachbereich
Abschluss: Diplom der Pflegefachassistenz
Wie sieht das Berufsbild der Pflegefachassistenz aus?
- Eigenverantwortliche Durchführung von Pflegemaßnahmen
- Tätigkeiten im Bereich der Diagnostik und Therapie, zum Beispiel
- Beobachtung des Gesundheitszustandes
- Mitwirkung beim Pflegeassessment
- Handeln in Notfällen
- Legen einer transnasalen und transoralen Magensonde
- Durchführung einfacher Wundversorgung
- Legen des transurethralen Katheters bei Frauen
- …
Wo kann ich nach der Ausbildung arbeiten?
- In Spitälern
- Bei niedergelassenen ÄrztInnen
- Bei selbstständig tätigen diplomierten Gesundheits- und KrankenpflegerInnen
- In Rehabilitationszentren
- In Kuranstalten
- In ambulanten Pflegediensten
- In sonstigen Einrichtungen von Gesundheitsdienstanbietern etc.
Welche weiteren Bildungsmöglichkeiten habe ich nach dem Abschluss?
- Fortbildungen
- Weiterbildungen
- Einstieg in eine der vielen Ausbildungen im Bereich der Gesundheits- und Sozialberufe
Welche Ausbildungsvarianten sind möglich?
Vollzeit
In der Vollzeitausbildung erhält man nach 2 jähriger Ausbildung das Diplom der Pflegefachassistenz
Dauer: 2 Jahre (entspricht 3.200 Stunden)
An folgenden Schulstandorten möglich: Gmunden, Steyr, Kirchdorf und Schärding
Teilzeit
Die Ausbildung kann in Teilzeit absolviert werden. Die Dauer verlängert sich entsprechend je nach gewählter Teilzeitvariante (gesamt 3.200 Stunden).
An folgenden Schulstandorten möglich: Bad Ischl (30 Wochenstunden), Gmunden, Vöcklabruck, Freistadt (30 Wochenstunden) und Rohrbach (25 bzw. 30 Wochenstunden)
Einstieg ins 2. Ausbildungsjahr
Nach Abschluss der Pflegeassistenz oder Abschluss der Fach-Sozialbetreuung A oder BA hat man die Möglichkeit direkt ins zweite Ausbildungsjahr der Pflegefachassistenz einzusteigen.
Dauer: 1 Jahr (entspricht 1.600 Stunden)
An folgenden Schulstandorten möglich: Bad Ischl, Gmunden, Vöcklabruck (Teilzeit), Steyr (Vollzeit), Freistadt (Teilzeit), Rohrbach (Teilzeit) und Schärding
Neu: Pflegelehre am Kepler Universitätsklinikum
Dauer: 4 Jahre
Was muss ich für die Ausbildung mitbringen?
- Freude am Umgang mit Menschen
- Interesse an pflegerischen, medizinischen und sozialen Themen
- Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Einfühlungsvermögen und Aufgeschlossenheit für menschliche und soziale Probleme
- Freude, im Team mit KollegInnen aus gleichen oder anderen Fachbereichen zu arbeiten
- Eigenmotivation sowie physische und psychische Belastbarkeit
- Gesundheitliche Eignung
- Positive Absolvierung der 10. Schulstufe, ein Lehrabschluss oder positiv abgeschlossenes 1. Lehrjahr
- Mindestalter: 17 Jahre
Wie sehen die finanziellen Rahmenbedingungen aus?
- Die Kosten der Ausbildung werden übernommen
- Kostenloses Mittagessen im Klinikum
- NEU: OÖ. Pflegestipendium - alle Infos hier
- Möglicherweise besteht Anspruch auf anderweitige Geldleistungen (Stiftungen, Fachkräftestipendium), was individuell zu klären ist.
- Während der Ausbildung ist man kranken-, unfall- und pensionsversichert.
Informationen bezüglich Impfschutz
Zum Schutz der Ihnen anvertrauten PatientInnen bzw. KlientInnen und zu Ihrem eigenen Schutz während des Berufspraktikums müssen Sie davon ausgehen, dass folgende Impfungen von Praktikumsstellen vorgeschrieben werden:
- Masern-Mumps-Röteln (MMR)
Die geltenden Impfempfehlungen sehen zwei MMR- Impfungen vor.
Alle jene, die nur eine oder unvollständige Impfungen erhalten haben, müssen sich eine Impfung, z. B. auf jeder Bezirkshauptmannschaft, jedem Magistrat verabreichen lassen, oder einen positiven Titernachweis erbringen. - Varizellen
- Hepatitis B
- Hepatitis A
- Tetanus-Diphtherie-Poliomyelitis-Pertussis
(Die Impfung darf nicht länger als 10 Jahre zurückliegen.)
Zudem weisen wir darauf hin, dass ein aufrechter Impfschutz gegen COVID-19 zu Ihrem eigenen Schutz und zum Schutz anderer Personen während des Berufspraktikums empfohlen wird.
Bitte beachten Sie: Ist der notwendige Impfschutz unzureichend oder fehlend können Sie die im Curriculum vorgesehenen Berufspraktika nicht durchführen. Die Absolvierung aller im Curriculum vorgesehenen Praktika ist Voraussetzung für die Absolvierung der Ausbildung. Bitte beachten Sie, dass der Erwerb des notwendigen Impfschutzes unterschiedlich lange dauern kann.
Sie möchten eine Ausbildung an einer unserer Gesundheits- und Krankenpflegeschulen starten? Dann freuen wir uns schon jetzt auf Ihre Bewerbung!
Bewerbungszeiten
Hier finden Sie die Bewerbungszeiten unserer Ausbildungen
Bewerbungsablauf
1. Bewerbungstermin
Vereinbaren Sie innerhalb der Bewerbungsfrist telefonisch einen Termin für Ihr Bewerbungsgespräch (inkl. Eignungstest). Kommen für Sie mehrere unserer Schulstandorte in Frage, ist es dennoch nur möglich an einem Standort das Bewerbungsgespräch zu führen. Gerne nehmen wir beim Aufnahmegespräch Ihre weiteren Wunschstandorte auf.
2a. Bewerbungsunterlagen
(PFA-Ausbildung mit Einstieg ins erste Ausbildungsjahr)
Bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vor. Folgende Unterlagen sollten Sie zum Bewerbungsgespräch mitbringen:
- Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein etc.)
- Bewerbungsschreiben (selbst verfasst) für die Aufnahme an der Schule (bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich)
- Tabellarischer Lebenslauf inkl. Schulbildung
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original u. Kopie)
- Geburtsurkunde (Original u. Kopie)
- Heiratsurkunde (Original u. Kopie)
- 1 Passfoto (Original)
- Zeugnisse: ab der 8. Schulstufe: alle Jahreszeugnisse – mindestens aber 8. und 9. Schulstufe (Original u. Kopie) oder Pflichtschulabschlussprüfung laut Pflichtschulabschlussprüfungsgesetz
- Lehrabschlusszeugnis/Lehrbrief oder Matura-/Berufsreifeprüfungszeugnis (Original u. Kopie)
- Bestätigung über Berufsfindungspraktikum (BFP) oder Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) (falls vorhanden)
- Motivationsschreiben
- 10 Eigenschaften einer Pflegefachassistenz: Nennen Sie basierend auf dem Berufsbild 10 Eigenschaften, die Sie als wichtig erachten (ca. ½ Seite Word DIN A4)
2b. Bewerbungsunterlagen
(PFA-Ausbildung mit Einstieg ins zweite Ausbildungsjahr)
Bereiten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen vor. Folgende Unterlagen sollten Sie zum Bewerbungsgespräch mitbringen:
- Lichtbildausweis (z.B. Reisepass, Führerschein etc.)
- Bewerbungsschreiben (selbst verfasst) für die Aufnahme an der Schule (bei Minderjährigen ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten erforderlich)
- Tabellarischer Lebenslauf
- Staatsbürgerschaftsnachweis (Original u. Kopie)
- Geburtsurkunde (Original u. Kopie)
- Heiratsurkunde (Original u. Kopie)
- 1 Passfoto (Original)
- Zeugnisse: PH-Abschluss-Zeugnis + Kompetenzerweiterung PA oder PA-Zeugnis + Ausbildungsbestätigung (Original u. Kopie)
- Motivationsschreiben
Unterlagen für BewerberInnen aus EU-Ländern
- Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein.
Unterlagen für BewerberInnen aus Ländern außerhalb der EU
- Rot-Weiß-Rot-Karte mit Aufenthaltsbewilligung
- Die Dokumente müssen übersetzt und notariell beglaubigt sein. - Reisepass und Aufenthaltsgenehmigung
3. Bewerbungsgespräch inkl. Eignungstest
Das Bewerbungsgespräch wird in Form eines strukturierten Interviews geführt und ist für alle Schulen der Oberösterreichischen Gesundheitsholding GmbH einheitlich. Bei Erreichung einer Mindestpunkteanzahl werden Sie zur Aufnahmekommission eingeladen.
4. Aufnahmekommission
Laut § 10 der PA/PFA Ausbildungsverordnung entscheidet der Rechtsträger über die Aufnahme in die Pflegeassistenzausbildung. Die Kommission trifft ihre Entscheidung auf der Grundlage des Bewerbungsgespräches, der Schulbildung sowie des Gesamteindruckes beim kommissionellen Gespräch. Die Bewertungsgrundlagen der Kommission sind einheitlich festgelegt.
5. Aufnahme
Wenn Sie die Voraussetzungen zur Aufnahme erfüllen, werden wir uns bemühen Sie an der Schule Ihrer Wahl aufzunehmen.