
Oö. Pflegestipendium
Zuschuss zur Absolvierung einer Pflegeausbildung im Gesundheitsbereich
Aktuelle Regelungen zum Oö. Pflegestipendium gültig ab 01.01.2025
Das Oö. Pflegestipendium in der Höhe von 630 Euro pro Monat kann mit nachstehendem Formular von Personen beantragt werden, die an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege der OÖ Gesundheitsholding oder an der FH Gesundheitsberufe OÖ folgende Ausbildungen absolvieren (und keine existenzsichernden Leistungen vom AMS beziehen):
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelorstudium an der FH Gesundheitsberufe OÖ)
- Pflegefachassistenz
- Pflegeassistenz
Auch Personen, die im Rahmen der Ausbildung an berufsbildenden Schulen Pflichtpraktika absolvieren, können das Stipendium für die Dauer des Praktikums in einem Klinikum der OÖ Gesundheitsholding beantragen.
Personen, die an Schulen der OÖ Gesundheitsholding die Ausbildung Fachsozialbetreuung mit dem Schwerpunkt Altenarbeit absolvieren - wie generell alle Personen, die eine Ausbildung in einem Sozialbetreuungsberuf absolvieren - können den Antrag ausschließlich beim Land Oberösterreich stellen.
Das Oö. Pflegestipendium kann auch für bereits laufende Ausbildungen beantragt werden, jedoch muss das Ansuchen vor Beendigung der Pflegeausbildung eingebracht werden. Spätere Ansuchen können nicht berücksichtigt werden.
Bitte beachten Sie, dass das Oö. Pflegestipendium bei Nicht-Erfüllung der Voraussetzungen oder Missachtung von Meldeverpflichtungen rückerstattet werden muss.
Allgemeine Infos und Antworten auf häufige Fragen zum Oö. Pflegestipendium finden Sie auf www.ooe-pflegestipendium.at.