Praktische Ausbildung
Schule für Gesundheits- und Krankenpflege Freistadt
Die Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung ist eine zukunftsorientierte duale Ausbildung. In den Ausbildungsprogrammen sind Theorie und Praxis aufeinander abgestimmt und verknüpft. Die fachpraktische Ausbildung wird durch die Ausbildnerinnen und Ausbildner der Praxis gewährleistet. Lernsituationen und Ziele für das jeweilige Praktikum werden individuell – dem Ausbildungstand entsprechend – stetig angepasst. Die Handlungsbereiche grundlegende Pflegefertigkeiten und Qualifikationen, die Dimensionen pflegerischen Handelns und die Pflege im Zusammenhang mit Diagnostik und Therapie sind die Grundlagen der praktischen Ausbildung. Die Zielerreichung sowie deren korrekte kontinuierliche Dokumentation in einem Praxiskatalog liegen in der Eigenverantwortung der Auszubildenden. Die gesetzlich vorgeschriebenen 2480 Stunden in der Praxis werden unter anderem auf den bettenführenden Stationen des Krankenhauses, den speziellen Funktionsbereichen im Krankenhaus, in den Altenheimen und im Bereich der Hauskrankenpflege absolviert und sind im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geregelt.
Praktische Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege:
GuKG § 43 Abs.2
„Im Rahmen der praktischen Ausbildung sind Schüler berechtigt,
Tätigkeiten des eigenverantwortlichen und interdisziplinären Tätigkeitsbereiches unter Anleitung und Aufsicht der Lehr- und Fachkräfte sowie
Tätigkeiten des mitverantwortlichen Tätigkeitsbereiches nach Anordnung und unter Anleitung und Aufsicht eines Arztes oder nach Maßnahme § 15 Abs. 6 Z 2 eines Angehörigen des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege durchzuführen.“ (BGBL. I Nr. 108/1997 in der Fassung BGBL. I Nr. 6/2001)